Bürgerinitiative Lebendiger Godelsberg

Nunmehr wurden von vielen unserer Mitglieder rechtliche Schritte eingeleitet.


Wenn Sie sich hierzu informieren wollen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Bitte nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular.

Wir schreiben das Jahr 2024!


Die  Bebauungspläne für das Gebiet "Südliche Bismarckalle - Ost, Mitte und West" sind in Kraft und werden gerichtlich geprüft!


für den Godelsberg im Gebiet "Südliche Bismarckalle - Ost, Mitte und West" wurde am 27. Januar 2023 ein qualifizierter Bebauungsplan rechtskräftig. Durch Beschluss des Stadtrats

gab es sehr detaillierte Vorgaben. Nach Schätzung der Experten der Stadtverwaltung werden mit diesen Planungszielen etwa 50% der Bestandsbauten überplant. Das bedeutet, dass jedes ZWEITE Gebäude so nicht mehr neu gebaut werden darf und zu groß wäre. Dies ist für ein stark bebautes Gebiet eine unverhältnismäßig starke und unübliche Einschränkung.


Das bedeutet konkret:

  • Jeder zweite Grundstückseigentümer darf danach das Haus, das er heute besitzt nicht mehr auf seinem Grundstück bauen! Es dürfte diesbezüglich auch bei geänderten Bedürfnissen nichts geändert werden.
  • Nebenanlagen wie Garagen und Garagenzufahrten, Terrassen oder Swimmingpools sind drastisch eingeschränkt!
  • Das heißt auch, dass sich der Grundstückswert für jedes zweite Grundstück deutlich reduziert hat, da nicht mindestens in gleicher Größe bei Sanierung und Neubau wieder gebaut werden darf.


Das für viele vielleicht heute kein Thema sein, aber für unsere Kinder und Erben wird das ein Thema!


Die drei Bebauungspläne für die Gebiete "Südliche Bismarckalle - Ost, Mitte und West" können auf den Seiten der Stadt Aschaffenburg HIER eingesehen werden.


Die Bürgerinitiative „Lebendiger Godelsberg“ versteht sich als die Stimme der Vernunft, die die Inhalte der Bebauungspläne  immer wieder kritisch und faktenorientiert bewertet hat. Wir haben uns immer für einen lebendigen Godelsberg, mit Kindern und jungen Familien, für Wohnraum und für eine Weiterentwicklung des Godelsbergs stark gemacht.


Dr. Dietmar Straub



#charakterdesgodelsberg

#lebendigergodelsberg

#godelsberg

Die Bürgerinitiative „Lebendiger-Godelsberg“ ist eine Gruppe der „demokratischen politischen Partizipation“ und kann daher selbst weder Bauträger noch Bauherr sein.


Die Bürgerinitiative Lebendiger Godelsberg steht für einen Bebauungsplan mit Sachverstand, der den Altbestand am Godelsberg schützt und nicht zerstört und zukunftssicheren Wohnungsbau für Familien ermöglicht!


Wir befürworten seit Beginn des Prozesses die unideologische Arbeit der Verwaltung. Wir machen seit dem Beginn des Prozesses in 2019 auf das politische Armdrücken und die Profilierungstaktiken einiger Stadträtinnen und Stadträte zu diesem Thema aufmerksam!


Wir wünschen uns einen lebendigen Godelsberg, mit jungen Familien, mit Generationenhäusern, mit Mehrfamilienhäusern, mit grünen Dächern und Gärten, mit einer Zukunft. 

Das war 2021



#charakterdesgodelsberg

#lebendigergodelsberg

#godelsberg


16.03.2021 ... Presseinformation der Bürgerinitiative

Rechtsicherheit durch Rückzug von Johanna Rath


Die Bürgerinitiative Lebendiger Godelsberg sieht sich durch den Rückzug von Johanna Rath aus allen Beratungen und Abstimmungen zum Bebauungsplan in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Inhaltliche Fragen bleiben weiter zu klären.


“Die Bürgerinitiative Lebendiger Godelsberg zollt Frau Rath Respekt für ihre Entscheidung, sich aus dem Thema im Stadtrat zurückzuziehen, was sie selbst ja durch ihr Schreiben vom 17.2.2021 an den Oberbürgermeister eingeleitet hat. Sie erspart sich und dem Stadtrat damit eine unnötige öffentliche Debatte” so Dr. Dietmar Straub, Sprecher der Bürgerinitiative Lebendiger Godelsberg.


„Die Bürgerinitiative wird weiterhin mit klaren Worten und offenem Visier für einen lebendigen Godelsberg mit jungen Familien, Generationenhäusern, Mehrfamilienhäusern und grünen Dächern und Gärten kämpfen“, betont Straub.

 

19. Februar 2021

Ende der Bürgerbeteiligung


Aus aktuellem Anlass im Februar 2021:


Nach Anwürfen des Aschaffenburger Ortverband-Ost der CSU folgende Klarstellung:


Die Bürgerinitiative „Lebendiger-Godelsberg“ ist eine Gruppe der „demokratischen politischen Partizipation“ und kann daher selbst weder Bauträger noch Bauherr sein.


Selbstverständlich plant oder projektiert ein Teil unserer Mitglieder im Gebiet Bauprojekte.

Statements unserer Mitglieder

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Die Bürgerbeteiligung der Stadt Aschaffenburg wurde am 19.2.2021 beendet. Wir sagen "Herzlichen Dank" für die rege Beteiligung!


Im Laufe der 6 Wochen der Bürgerbeteiligung für die Bebauungspläne am Godelsberg haben viele Eigentümer und Anwohner Kontakt mit uns aufgenommen und etliche Bedenken gegen die erstellten Planungsziele eingebracht. Wir möchten uns ausdrücklich für den großen Zuspruch bedanken, ebenso gilt unser Dank auch allen Mitbürgern, die sich im Rahmen der Bürgerbeteiligung für den "Lebendigen Godelsberg" engagiert haben.


Aus der Stadtverwaltung ist zu vernehmen, dass dies unter allen Bürgerbeteiligungen die mit dem bisher größten Rücklauf war. Darüber freuen wir uns ganz besonders, da die Bürgerinitiative seit dem Beginn des Prozesses in 2019 auf die großen Auswirkungen und auf die Probleme vieler Anträge hingewiesen hat. Die Auswertung wird aufgrund der großen Beteiligung und der vielen Sachargumente länger dauern. Wir werden diesen Prozess auch weiterhin aufmerksam für Sie verfolgen!


Von diesen Menschen haben wir in den letzten Wochen sehr breite Rückmeldungen bekommen:


  • Grundstückseigentümer, die selbst dort wohnen oder auch nicht,
  • Mieter, auch solche,die gerne dort Eigentum kaufen würden,
  • Menschen, die mehr Infrastruktur sehen möchten, 
  • mehrere aktive oder planende Bauherren.


Als Stimmungsbild hat sich in diesen vielen Kontakten folgendes schwerpunktmäßig abgezeichnet:


  • Die Aufteilung in mehrere Bebauungspläne und 12 Quartiere wird begrüßt. Die lokalen Gegebenheiten werden als durchaus sehr unterschiedlich akzeptiert.
  • Grundsätzlich wird nur ein einfacher Bebauungsplan gewünscht, der keine weiteren Erschließungsabgaben auslöst.
  • Es werden Vorgaben favorisiert, die auch die Ansiedlung von Geschäften zur Nahversorgung zulässt. (Bäcker o.ä.)., z.B. als allgemeines Wohngebiet.
  • Die vorgesehenen Gebäudegrößen und Nutzungszahlen werden insbesondere am oberen Godelsberg als deutlich zu gering angesehen.
  • Die hintere Bebauungslinie bei 3/5 Geländetiefe wird als zu starker Eingriff abgelehnt und die damit verbundene Wertminderung der Grundstücke (in Summe nach Expertenmeinung rund 90 Mio. €) wird stark abgelehnt.


Befremdlich fanden viele Bürger, dass am 18.1.2021, also 5 Wochen vor Abschluß der Meinungsbildung der betroffenen Bürger, im Stadtrat mit knapper Mehrheit eine Veränderungssperre am Godelsberg für das Bebauungsgebiet südlich der Bismarckalle West beschlossen wurde. Unabhängig davon, dass derartige Anträge bereits im Stadtrat abgelehnt wurden, fanden  es viele Bürger sehr befremdlich, dass hier vor der Einholung der Bürgermeinung weitere Fakten geschaffen wurden.


Stand zum

Jahresende 2020


Bebauungsplan am Godelsberg wird ohne Sachverstand und Berücksichtigung des Altbestandes auf den Weg gebracht!

Besonders hervorzuheben sind die nachfolgenen Punkte:


1. Über 50 % der Häuser am Godelsberg dürften, so wie sie jetzt stehen, nicht mehr gebaut werden!

In einem voll erschlossenen Baugebiet mit hohem Altbestand entspricht es nicht der gängigen Praxis einen "qualifizierten Bebauungsplan" mit derartigen Einschränkungen auf den Weg zu bringen. Hier ein Zitat des Stadtplanungsamtes: "... geht diese Vorgabe in ihrer beschränkenden Wirkung sehr weit. Nach überschlägiger Einschätzung des Stadtplanungsamtes ist bei mehr als der Hälfte der Grundstücke der dann zulässige maximale Überbauungs- bzw. Versiegelungsgrad im Bestand bereits überschritten."


2. Betroffene Bürger wurden nicht befragt!

Vor einer solchen Beschlussfassung durch den Stadtrat und der Festlegung derartig einschränkender Planungsziele hat üblicherweise eine Bürgerbefragung stattzufinden. "Alle an dem Bebauungsplan Betroffenen müssen frühzeitig informiert werden. Einwände gegen den Bebauungsplan müssen dann bei der weiteren Bearbeitung und Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt werden."


3. Wohnungsbau für Familien wird verhindert!

Die Stadtverwaltung hat immer wieder klar und unideologisch aufgezeigt, zu welchen Einschränkungen die unqualifizierten Anträge der CSU-Aschaffenburg-Ost führen werden. Ironischerweise sind die Einschränkungen inzwischen so weit gediehen, dass auf einem 1.200 qm großen Grundstück nur noch eine maximal 300 qm grosse Villa Neinclusive aller Nebenflächen wie Garagen, Stellplätzen, Terrassen, Gartenhaus etc. bebaut werden darf. Diese Auswüchse von "Villenlobbyismus" werden wir nicht akzeptieren!


Wir stehen für: einen Bebauungsplan mit Sachverstand, der den Altbestand am Godelsberg schützt und nicht zerstört und zukunftsicheren Wohnungsbau für Familien ermöglicht!


Und das war unsere Position im Sommer 2020
20.07.2020


Bisher haben wir die Vorschläge der Stadtverwaltung vom 21.1.2020 für die Planungsziele am Godelsberg als ausgewogen und sehr sachlich unterstützt. Ausgelöst durch den Stadtrat „Darf‘s noch ein bisschen weniger sein?“ wurden diese überarbeitet und die Möglichkeiten weiter eingeschränkt. Die am 23.6. vorgetragenen Vorschläge können wir nicht mehr uneingeschränkt unterstützen!

Positiv sind die Vorschläge für Dachbegrünung, Gartenflächen, Baumbestand und Begrenzung der versiegelten Flächen. Mit einem begrünten Flachdach erreicht man sogar bisher unerreichte Grün-Anteile bei Neubauten. Eine differenzierte Vorgabe bei der GRZ, die auf Tiefgaragen setzt, ist ebenso sinnvoll, denn nur so lassen sich die Stellplatzvorschriften der Stadt heute erfüllen.

Darüber hinaus wurden wieder detaillierte und differenzierte Pläne für die 12 Quartiere vorgetragen, die erweiterten Einschränkungen treffen diese Quartiere jedoch sehr unterschiedlich im Vergleich zum Januar.


Zur Gebäudegrundfläche am Beispiel

Im Gebiet zwischen Blücherstraße und Gneisenaustraße ist die Gebäudefläche jetzt auf 400qm begrenzt. Das sind nur 83% der Fläche von jüngst genehmigten Gebäuden in unmittelbarer Nachbarschaft. Damit ist eine Nutzungseinschränkung erreicht, bei der es sehr aussichtsreich wird, den Bebauungsplan gerichtlich zu kippen.

Diese Situation verschärft sich noch, weil wir inzwischen eine Salamitaktik erkennen können und schon mit weiteren Einschränkungen rechnen, die sich immer weiter vom Bestand bei den Nachbarhäusern entfernen.

Insgesamt halten wir von dem Festschreiben einer restriktiven Gebäudegrundfläche für ein Gebiet gar nichts, weil es die Größe des umgebenden Grundstücks völlig außer Acht lässt. Da würde die Maßzahl Grundstücksfläche pro Wohnung in Verbindung mit der Geschoßzahl und den Baufenstern oder die GRZ völlig ausreichen. So kann es jetzt dazu kommen, dass am oberen Godelsberg oberhalb der Kirchnerstraße auf Grundstücken von 3600 qm Größe gerade mal ein verlorenes Haus mit 300qm Grundfläche gebaut werden kann.

Ein Architekt wird anfügen, dass es für die Planung eines vernünftigen zweispännigen Mehrfamilienhauses mit Aufzug (Barrierefreiheit!) eine gewisse sinnvolle Gebäudegrundfläche gegeben sein muss. Da sind rund 400qm die untere Grenze, alles darunter erlaubt nur sehr „kleinkariertes“ Bauen bzw. Objekte, die mit dem Charakter des Viertels nicht vereinbar sind und keinesfalls kombinierte Generationenhäuser.


Anzahl der Wohneinheiten begrenzt
Auch die Anzahl der Wohnungen eng festzuschreiben, ist schlicht unsinnig, weil es eher zu wenigen großen Wohnungen führt. Junge Familien in tendenziell kleineren Wohnungen oder kombinierte Konzepte mit kleinen ergänzenden Wohnungen für Großeltern, Au Pair oder Pflegekraft, für generationenübergreifende Konzepte haben dann tendenziell keine Chance mehr.


Kalte Enteignung und gerichtliche Anfechtbarkeit
Die Verwaltung trug vor, dass mit dem letzten Vorschlag der Verwaltung rund 10% der Bestandsobjekte so nicht mehr gebaut werden dürften, mit dem ersten Antrag von Frau Rath wären es dann schon 70 von 188 Wohnhäusern, also mehr als 30%, mit dem neuen Antrag vom 14.7.2020 nach Schätzung der Verwaltung sogar 50%.

Ein solcher Bebauungsplan in einem Bestandsgebiet wird kaum vor Gericht Bestand haben. Dass er alles andere als die grundsätzlich gewünschte maßvolle Nachverdichtung bedeutet, kommt erschwerend hinzu. Das geht eindeutig in Richtung „Villenviertel“  oder aufgrund der extrem eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit in Richtung „Kalte Enteignung“.


Änderungsantrag vom 14.7.2020
Darüber hinaus gibt es in einem weitergehenden Änderungsantrag die Forderung, 25% private Grünflächen auszuweisen. Das klingt zunächst harmlos. Aber aus anderen Baugebieten in Aschaffenburg ist bekannt, dass solche nicht mehr als Bauland zu nutzenden Grundstücksanteile nur mit 20-30 € pro qm zu bewerten sind. Für die 188 Grundstücke am Godelsberg schätzen wir eine Entwertung von knapp 90 Mio €, also im Mittel von rund 0,5 Mio. €. Dieser Änderungsantrag schränkt für kommende Generationen die Möglichkeiten, hochwertigen Wohnraum zu schaffen, deutlich ein.


Wie geht es weiter:
Derzeit empfinden wir einen Überbietungswettbewerb im Einschränken der Baumöglichkeiten am Godelsberg, einem Gebiet, das nahezu voll bebaut ist und dass allein aus Gründen der Gerechtigkeit und Rechtssicherheit allzu starke Abweichungen der Vorschriften vom Bestand verbietet. Was sich da aus den anfänglich vernünftigen Zahlen des Bauamtes inzwischen durch die im Januar ausgelöste Verschärfung ergeben hat, schadet dem Godelsberg.

Dann doch lieber zurück zum § 34 mit dem Gebot der Einfügung, der Einfügung in den Bestand und damit Erhalt der vielbeschworenen Gebietstypik!


Oder wir bleiben dabei:
Die Vorschläge vom 21.1.2020 waren sachgerechter, juristisch haltbar und ausgewogen. Wir unterstützen sie weiterhin!

07.07.2020
Legitimation unter falscher Flagge?

Kommentar zur 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, am 23.6.2020
Vertagung der Verabschiedung der korrigierten Planungsziele

Planungsfenster Bebauungsplan Stand 23.6.2020 Oberer Godelsberg

Wir fragen uns immer wieder, woraus die Legitimation gezogen wird, immer weitere Einschränkungen am Godelsberg zu fordern.

Gerüchteweise ist immer wieder von einer Unterschriftsliste und 78 Unterschriften die Rede?
Wir haben diese Liste nie gesehen. Aber was wir erlebt haben war, dass bei der Veranstaltung im Oktober 2019 in der Piuskirche die Besucher gebeten wurden, sich in der ANWESENHEITSLISTE einzutragen. Anwesende berichten, dass die Überschrift dieser Liste aber STIMMLISTE hieß.

Wenn das die Legitimation ist, dann ist das eine höchst fragwürdige Legitimation!


Nur zur Erinnerung: In unserer Petition für den ursprünglichen Vorschlag der Stadtverwaltung zum Bebauungsplan am Godelsberg vom Januar 2020 haben wir klar und transparent genannt, wofür wir stehen!

Und wir haben damit bisher 105 Unterstützer-Unterschriften bekommen ... und es werden ständig mehr!
 
Aschaffenburg Godelsberg 03.05.2020
#LebendigerGodelsberg Teil 3
Ein neuer Stadtrat und ein neuer Oberbürgermeister sind gewählt.

Die Bürgerinitiative LEBENDIGER GODELSBERG gratuliert allen Gewählten und wünscht Ihnen eine glückliche Hand in schwierigen Zeiten.

Wir wünschen uns vom Stadtrat eine sachliche und unemotionale Auseinandersetzung mit unserem Anliegen eines lebendigen und familienfreundlichen Viertels.
Aschaffenburg Godelsberg 31.03.2020
#LebendigerGodelsberg Teil 2
Der Godelsberg ist traditionell ein funktionierendes und harmonisches Miteinander aus Einfamilienhäusern und Mehrfamilien-Miethäusern.

Zeitgemäß ist eine maßvolle Verdichtung der Bebauung, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.
Aschaffenburg Godelsberg 23.3.2020
#LebendigerGodelsberg Teil 1
Die Bürgerinitiative LEBENDIGER GODELSBERG unterstützt den sorgfältig und solide ausgearbeiteten Vorschlag der Stadtverwaltung, den der Planungssenat des Stadtrats leider am 21.1.2020 vorschnell nochmals zur Überarbeitung zurückgegeben hat.

Sie finden die Inhalte unserer Forderungen, wenn Sie auf dieser Seite weiter nach unten scrollen.
Treffpunkt war bei Fackelschein am Montag dem 17. Februar 2020 in der Blücherstraße 5

Der Umtrunk unserer Initiative im Fackellicht war ein Erfolg!
Wir haben informiert, diskutiert und interessante Gespräche geführt.

Bei Tee mit Rum :-) haben wir interessante Gespräche zwischen Betroffenen, Experten, jungen Familien und Nachbarn erlebt. Die erste Seite unserer analogen Unterschriftenliste, an diesem Abend gestartet, hat sich schnell gefüllt. Deutliches Echo war, dass der Godelsberg viel lebendiger werden muss! Es gibt zu viele Bauruinen, keine Infrastruktur; die Biergärten sind geschlossen; es fehlen der Bäcker und schmerzlich eine Kita für die Kleinen.

Wir greifen das auf und bedanken uns für die Unterstützung. Wir bleiben am Ball!

Wir unterstützen:
einen lebendigen Godelsberg, mit jungen Familien, mit Generationenhäusern, mit Wohnraum für eine lebendige Zukunft

und sind gegen:
ein Villenviertel für "Reiche", energetische Altbaukkatastrophen und Verkrustung!

Man findet uns auf Facebook unter: @charakterdesgodelsberg

Stand im 21. Januar 2020

Es zeigt sich deutlich:

Bebauungspläne sind etwas für Fachleute, der Teufel steckt im Detail.

Im fachlich unsinnigen Antrag der  KI und ihrer  Nachahmer UBV und von Teilen der CSU werden skurrile und unvereinbare Forderungen gestellt.

Ausnutzung des Grundstücks: Gefordert wird, dass ein Grundstück zu maximal  30% ausgenutzt werden darf (GRZ=0,3). Also darf auf einen Grundstück von 1200qm die Grundfläche des Hauses 360qm sein (ein kleineres zweispänniges Mehrfamilienhaus). Auf einem Grundstück von 500qm darf die Grundfläche dann 150qm sein (ein kleines Mehrfamilienhaus).

Anzahl der Wohnungen:
Gefordert wird aber auch, dass pro 350qm Grundstücksfläche maximal eine Wohnung gebaut werden darf. Üblich und im Bestand sind hier Werte zwischen 150 und 200qm.
Je Wohnung auf 350qm Grundstücksfläche bedeutet: auf ein großes Grundstück von 1200qm Fläche dürfen nur 3 Wohnungen gebaut werden! (1200:350=3,4 -  abgerundet also 3).

Wenn das nicht zusammenpasst, dann hat das skurrile Folgen:
Auf einem großen Grundstück mit 1200qm Fläche darf also ein großes Dreifamilienhaus gebaut werden, das 3 Wohnungen enthält und das eine Grundfläche von 360qm hat, was dann zu Wohnungen von etwa 280qm Wohnfläche führt.

Wer braucht solche Wohnungen ????
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